3 Gedanken zu „PH-Wert0544 – Nachbarn

  • 25. Juli 2015 bei 10:30
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    Hallo Petra, hast Du Deine Nachbarin gefragt, was sie macht? Mich würde ja interessieren, was sie seit zwei Jahren baut. Eine Weltmaschine, eine Arche oder sonst etwas interessantes? Das muss doch irgendwann fertig sein.

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  • 25. Juli 2015 bei 10:49
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    Hallo N8zug! Ich habe zumindest mal einen Zettel an die Tür gehängt, dass ich mich sehr für sie freue, weil ihre Schreinerei so erfolgreich ist, sie aber bitte die Möglichkeit in Betracht ziehen könnte, die Ruhezeiten einzuhalten.

    Antwort
  • 28. Juli 2015 bei 18:24
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    @Ingo
    Die E-Mail-Benachrichtigung für nachfolgende Kommentare scheint hier nicht zu funktionieren.

    @Petra
    Lärmbelästigung kann eine Mietminderung rechtfertigen. Dabei ist es nicht erheblich, ob die Beeinträchtigungen durch Larm in den Ruhezeiten liegen. In den Ruhezeiten ist nur der zu duldene Lärmbpegel niedriger anzusetzen.

    Ähnliches musste ich leider auch schon durchmachen. Jede Nacht laute Musik rechtfertige eine erhebliche Mietminderung. Dem uneinsichtigen Mieter wurde nach mehreren Monaten geminderter Mietzahlung und mehreren Abmahnungen seines Vermieters letztlich die Wohnung fristlos gekündigt.

    Die Lärmbelästigung täglich protokollieren. Dem Vermieter ein Schreiben mit dem Protokoll zusenden. Dabei eine Frist zur Abhilfe setzen und die exakte Minderung des Mietzins ab der folgenden Zahlung ankündigen.

    Zumindest steht dann demnächst ihr Vermieter vor der Tür und nicht Du im Herzchen-Schlafanzug. Vielleicht hilft das.

    Lieben Gruss
    Ralph

    Antwort

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